Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vermutet eine Verzerrung der Ergebnisse der Bundestagswahl 2009. Die NPD stellte deshalb einen Eilantrag auf Wiederholung der Bundestagswahl. Nach Angabe der Partei soll ein Verstoß nach Paragraph 49 des Bundeswahlgesetzes (BWG) vorliegen.
Die NPD beklagt sich, dass am Tag der Wahl falsche Wahlprognosen in den Medien veröffentlicht wurden. Beispielsweise soll es sich um eine Nachricht gehandelt haben, wonach Unbekannte eine Forsa-Umfrage veröffentlichten, wonach die Piratenpartei mit 13 Prozent der Stimmen in den Bundestag einziehen würde.
Das Bundeswahlgesetz besagt: "Wird im Wahlprüfungsverfahren eine Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt, so ist sie nach Maßgabe der Entscheidung zu wiederholen." Die NPD sieht wesentliche Gründe für einen Wahlverstoß.